Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieber TAO TOURS Kunde,
wir von Tao Tours setzen unser ganzes Können und unsere Erfahrung ein,
um Ihre Reise nach Ihren individuellen Vorstellungen zu einem erfolgreichen
Erlebnis werden zu lassen. Dazu gehören auch klare Regelungen zwischen Ihnen
und uns dem Reiseveranstalter, im folgenden Tao Tours genannt.
Die nachstehenden Reisebedingungen werden Inhalt des zwischen Ihnen und Tao Tours
abzuschließenden Reisevertrages und ergänzen das Reisevertragsgesetz
gemäß § 651 a ff. des BGB.
1. Abschluß des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Tao Tours den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche
Buchungsbestätigung von Tao Tours an den Reisegast oder das Buchungsbüro
zustande. Mündliche oder telefonische Vorabauskünfte über die Verfügbarkeit
von Reiseleistungen sind für Tao Tours nicht verbindlich. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluß wird Tao Tours dem Kunden oder dem
vermittelnden Reisebüro die Reisebestätigung aushändigen.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Tao Tours für die Dauer von
10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist Tao Tours
oder dem vermittelnden Reisebüro die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
2.1 Mit Vertragsschluß hat der Reisegast eine Anzahlung bis zur
Höhe von 15 % des Reisepreises, höchstens jedoch 500,- EURO pro Person zu
leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.2 Die Restzahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines
im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Sie wird fällig, wie im Einzelfall
vereinbart.
2.3 Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird sie fällig, wenn
die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 oder 7.3 genannten Gründen abgesagt
werden kann und dem Kunden ein Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB
übergeben wird. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 150,- DM nicht, so darf der volle
Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
2.4 Die Reiseunterlagen werden dem Kunden, je nach seiner Wahl, nach
Eingang seiner Zahlung bei Tao Tours oder dem Buchungsbüro zugesandt bzw. von Tao
Tours oder dem Buchungsbüro ausgehändigt.
3. Leistungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich
aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen
Leistungen verändern, bedürfen der Schriftform.
3.2 Die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben sind für Tao
Tours bindend. Tao Tours behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich
berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden
und die von Tao Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2 Tao Tours ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird
Tao Tours dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt
anbieten.
4.3 Tao Tours behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der
Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Angaben für bestimmte Leistungen, wie z. B. Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang
zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den
Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
4.4 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder
einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Tao Tours den Reisenden
unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis
zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Tao Tours in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche
Erklärung gebenüber Tao Tours von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei Tao Tours.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die
Reise nicht an, so kann Tao Tours Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für ihre Aufwendungen in Form einer prozentualen Entschädigung bezogen
auf den Reisepreis verlangen.
Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen bei Flugpauschalreisen
mit Linienfluggesellschaften sowie anderen Reisearten wie z.B. Landarrangements
ohne Flug ab/bis Deutschland:
Bis 30.Tag vor Reiseantritt 15 % pro Person, mindestens 200 €.
Ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt - 20% pro Person
Ab 21. Tag bis 14. Tag vor Reiseantritt - 30 % pro Person
Ab 13. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt - 40 % pro Person
Ab 6. Tag vor Reiseantritt bis Abflugtag - 60 % pro Person
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
6.1 Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Tao Tours zu vertretenden
Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reiseteilnehmers auf
anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Tao Tours bezahlt an den Reisenden
jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen
Leistungsträgern tatsächlich an Tao Tours zurückerstattet worden sind.
7. Rücktritt und Kündigung durch Tao Tours
In folgenden Fällen kann Tao Tours vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1 Ohne Einhaltung einer Frist - wenn der Reisende die Durchführung der
Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Tao Tours nachhaltig stört oder wenn er sich
in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt Tao Tours, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis;
sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
7.2 Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf
eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Tao Tours verpflichtet,
den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich
zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
7.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt - wenn die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Tao Tours deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die der Firma Tao Tours im Falle
der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.
Ein Rücktrittsrecht für Tao Tours besteht jedoch nur, wenn sie die dazu
führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler)
und wenn sie die zu ihrem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn
sie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird
die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand
pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot der Firma Tao Tours
keinen Gebrauch macht.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Tao Tours als
auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Tao
Tours für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Tao Tours
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der
Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu
tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Haftung der Firma Tao Tours
9.1 Tao Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:
Die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und die Überwachung
des Leistungsträgers, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen
angegebenen Reiseleistungen, sofern Tao Tours nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Tao Tours haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Person.
9.3 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Tao Tours insoweit Fremdleistungen,
sofern sie in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich
darauf hinweist. Sie haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausführlich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der
Reisende Abhilfe verlangen. Tao Tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Tao Tours kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Tao Tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2 Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise kann der Reisende eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leistet Tao Tours innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Tao Tours erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Tao Tours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet Tao Tours den, auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
10.4 Schadensersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder
der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Tao Tours nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung von Tao Tours für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Tao Tours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber Tao Tours
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Tao Tours bei Personenschäden bis 75.000,- EUR je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 8.000,- DM. Liegt der Reisepreis über 1.333,- EUR, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Tao Tours empfiehlt allen Kunden unbedingt den Abschluss entsprechender Reiseunfall- und Gepäckversicherungen.
11.3 Tao Tours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Leihwagen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Tao Tours ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.5 Kommt der Firma Tao Tours die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Tao Tours in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen.
12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Tao Tours geltend zu machen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Tao Tours die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Tao Tours steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Tao Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Tao Tours mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Tao Tours die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller, zur Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere anfallende Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Tao Tours bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass er
deshalb an der Reise verhindert ist, kann Tao Tours den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15.2 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen zur Anfechtung
des Reisevertrages. Ein evtl. eingetretener Vertrauensschaden wird ersetzt, es sei denn, die Anfechtbarkeit war bekannt oder hätte erkannt werden müssen.
15.3 Über den Kataloginhalt hinausgehende Zusagen der Buchungsstelle
oder des Reisebüros an die Reiseteilnehmer sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Reiseleitung während der Reise.
16. Gerichtsstand
Der Reisende kann die Fa. Tao Tours nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen
der Fa. Tao Tours gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Bei Klage gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz der Fa. Tao Tours maßgebend.
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